Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 ANWENDUNGSBEREICH UND GÜLTIGKEIT

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Open Up Consulting (nachfolgend OUC) und deren Kunden und gelten für alle Dienstleistungen und Produkte von OUC (insbesondere auch für sämtliche Informationsveranstaltungen, Workshops, psychologische Einzelberatung, Coachings, Ausflüge und Aktivitäten). Sie sind Bestandteil aller Offerten, Auftragsbestätigungen und Terminreservationen. Abweichungen von diesen AGBs müssen von OUC schriftlich bestätigt werden, damit sie Gültigkeit erlangen.

2 TREUE-UND SORGFALTSPFLICHT

2.1. OUC verpflichten sich, ihre Leistungen mit grösster Sorgfalt zu erbringen.

2.2. OUC macht darauf aufmerksam, dass psychologische Beratung wie auch Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Der psychologische Berater oder Coach steht dem Klienten insbesondere als Prozessbegleiter und Unterstützer bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite. Die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klienten selbst geleistet. Der Klient sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen.

2.3. OUC und ihre Kunden verpflichten sich gegenseitig zur Loyalität und zu Offenheit. Beide Seiten unternehmen alles nach bestem Wissen und Gewissen, um den Erfolg der vereinbarten Dienstleistung möglich zu machen.

2.4. Für die Nutzung und Umsetzung der psychologischen Beratungs- sowie Coaching-Ergebnisse trägt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung. Allfällige Schadensersatzansprüche werden von der OUC soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich wegbedungen.

2.5. Allfällige Mängel in den psychologischen Beratungs- sowie Coaching-Leistungen, die eindeutig durch OUC verursacht worden sind, werden auf ihre Kosten korrigiert. Diese Korrektur umfasst namentlich das erneute Führen von psychologischen Beratungs- und Coaching-Gesprächen und die Korrektur von Berichten und Stellungnahmen. Weitere Schadenersatzansprüche werden ausdrücklich wegbedungen.

3 VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ

3.1. Recht auf Geheimhaltung

Eine psychologische Beratung unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen der Schweigepflicht und des Datenschutzes. Als Mitglied bei der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) bin ich den jeweiligen Berufsordnungen verpflichtet. Alle Psycholog(inn)en unterstehen dem Berufsgeheimnis (Art. 321 Strafgesetzbuch (StGB)) und sind an das Datenschutzgesetz (DSG) gebunden. Sie dürfen Informationen grundsätzlich nur mit dem Einverständnis des Klienten/der Klientin weitergeben. In wenigen Fällen sieht das Gesetz eine Auskunftspflicht vor. Die Psychologin muss den Klienten aber in jedem Fall informieren, bevor sie Auskunft gibt. Beispielsweise sehen gewisse kantonale Gesundheitsgesetze Meldepflichten vor bei Wahrnehmungen, die auf bestimmte Verbrechen oder Vergehen schliessen lassen.

3.2. OUC behandelt alle Firmen- und Personendaten, die sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit erfährt, oder die sie durch ihre Tätigkeit generiert, absolut vertraulich. Sie gibt diese nicht an Dritte weiter. Ausnahmen sind zulässig, wenn eine Organisation oder eine Einzelperson die OUC ausdrücklich dazu ermächtigt.

3.3. Personendaten behandelt OUC mit höchster Sorgfalt. Wenn im Rahmen von Aufträgen individuelle, personenbezogene Berichte über einzelne Angehörige einer Organisation erstellt werden, so betrachtet OUC diese Einzelpersonen als die einzig berechtigen Empfänger dieser Informationen, unabhängig davon, wer den Auftrag erteilt hat oder bezahlt.

3.4. Berichte oder Auskünfte an andere Personen, insbesondere auch an andere Mitglieder der Organisation und/oder Vorgesetzte, werden nur mit Einverständnis der berechtigten Person erteilt.

3.5. Ein von Punkt 3.3 abweichendes Verfahren ist gestattet, wenn auf für alle Beteiligte erkennbare Weise ein anderes Vorgehen vereinbart worden ist. Wenn den betreffenden Personen das abweichende Vorgehen vorher mitgeteilt worden ist und sie keinen Widerspruch einlegen, gilt es als akzeptiert.

3.6. OUC ist berechtigt, Kundennamen im Sinne einer allgemeinen Referenz zu verwenden.

4 OFFERTESTELLUNG

4.1. OUC legt Wert auf eine seriöse Abklärung nach dem Bedarf des Kunden und erstellen für Workshops, Seminare, Vorträge und andere Dienstleistungen massgeschneiderte Offerten in der Regel nur nach einem persönlichen Vorgespräch mit dem Kunden.

4.2. Vorgespräche, die zu keiner Offertstellung führen, sind bis zu einer Dauer von 45 Minuten kostenlos. Sie beinhalten ein telefonisches oder persönliches Vorgespräch. OUC informiert den Kunden bei der Offert-Anfrage mündlich oder schriftlich über die allfällige Kostenpflichtigkeit von Offerten.

4.3. Der Auftragsumfang sowie die detaillierten Ziele werden in einer separaten Vereinbarung festgehalten. Zu Beginn eines Prozesses klärt die Open Up Consulting zusammen mit dem Auftraggeber die jeweiligen Erwartungen. Die Stundenansätze werden separat in der Vereinbarung festgehalten.

5 AUFTRAGSERTEILUNG

5.1. Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn – eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine schriftliche Terminreservation vorliegt, – eine mündliche Terminreservation vorliegt, sofern aus den Umständen klar zu erkennen ist, dass der Kunde gewillt ist, die betreffende Dienstleistung zum vorgesehenen Zeitpunkt zu beziehen, oder wenn für ihn erkennbar ist, dass OUC die entsprechenden Termine und Ressourcen reserviert haben, – eine schriftliche Offerte vorliegt und OUC im offenkundigen Einverständnis des Kunden mit der Arbeit begonnen hat.

5.2. Bei Rahmenofferten oder Rahmenauftragsbestätigungen gilt der Auftrag auch dann als erteilt, wenn das weitere Vorgehen in separaten Plänen (z.B. Projektplänen) geregelt wird. Die gemäss solchen Plänen reservierten Termine, nicht-terminierten Arbeitstage oder sonstigen Ressourcen gelten als erteilte Aufträge.

6 LEISTUNGSVERRECHNUNG UND ZAHLUNGSKONDITIONEN

6.1. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden die Leistungen nach effektiv geleistetem Aufwand verrechnet. Dabei gilt jeweils die aktuelle Honorar- und Leistungsübersicht.

6.2. Finden die Arbeitssitzungen nicht am von OUC bestimmten Ort statt, dann stellt OUC die Reisespesen, allfällige Verpflegungs- und Übernachtungskosten sowie die Reisezeit in Rechnung. Dabei gilt jeweils die aktuelle Honorar- und Leistungsübersicht.

6.3. Auslagen (wie z.B. Raummieten, Benutzung spezieller Arbeitsinstrumente und andere Fremdkosten) spricht OUC vorgängig mit ihren Kunden ab und stellen diese in Rechnung.

6.4. Bei Aufträgen über einen längeren Zeitraum behält sich OUC vor, bei Auftragserteilung eine Akontozahlung von max. 50% des budgetierten Gesamthonorars oder das vollständige Honorar bei Aufträgen mit Pauschalhonoraren in Rechnung zu stellen.

6.5. In der Regel erfolgt die Bezahlung der Workshops, Seminare, Vorträge und der anderen Dienstleistungen auf Vorkasse. Der Zahlungseingang auf dem Konto von Open Up Consulting muss spätestens 5 Tage vor Auftragsbeginn erfolgt sein. Jeder Kunde erhält eine Rechnung inkl. einer detaillierten Übersicht, die Auskunft über die erbrachten Leistungen und Auslagen gibt.

6.6. Die Kunden verpflichten sich, die Rechnungen innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu zahlen. Für unsere Rechnungen gilt – sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart ist – eine Zahlungsfrist von 10 Tagen ab Datum der Rechnung.

6.7. Bei Zahlungsverzug behält sich OUC vor, einen Verzugszins von 5% p.a. und Mahnkosten von CHF 30.- pro Mahnung in Rechnung zu stellen. Alle weiteren gesetzlichen Verzugsfolgen bleiben zudem vorbehalten.

6.8. Bei allen mehrwertsteuerpflichtigen Leistungen verrechnet die OUC zusätzlich den gesetzlichen Mehrwertsteuerbetrag.

7 RÜCKTRITTSBEDINGUNGEN UND ANNULLATIONSKOSTEN

7.1. Psychologische Beratungen und Coaching-Sitzungen: Eine kostenfreie Absage der psychologischen Beratung- und Coaching-Sitzung ist bis 24 Stunden vor dem Termin möglich, bei Montagsterminen bis Freitag 12.00 Uhr, danach ist das Honorar in voller Höhe geschuldet.

7.2. Workshops, Seminare, Vorträge und andere Dienstleistungen:

  • Bis 15 Tage vor Auftragsbeginn verrechnet OUC keine Stornogebühren.
  • Bei Rücktritt 14 bis 3 Tage vor Auftragsbeginn werden 50% des offerierten Betrages in Rechnung gestellt.
  • Bei späterer Annullierung und Nichterscheinen ist 100% des offerierten Betrages geschuldet.

7.3. Kann OUC aus Gründen, auf die OUC keinen Einfluss hat (Unfall oder Krankheit des betreffenden psychologischen Beraters oder Coachs, Ausfall von Transportmitteln usw.), einen Auftrag nicht erfüllen, so kann der Auftraggeber keine Schadenersatzforderungen geltend machen. OUC verpflichtet sich in dem Fall, den Auftrag nach Möglichkeit mit einem anderen psychologischen Berater oder Coach zu erfüllen oder (wenn dies nicht möglich ist oder vom Kunden nicht gewünscht wird) zum nächstmöglichen Termin nachzuholen.

8 GEISTIGES EIGENTUM UND COPYRIGHT

8.1. OUC verwendet für die Erfüllung unserer Geschäftszwecke allgemein zugängliches Fach- und Methodenwissen, aus anderen Quellen übernommenes Wissen und von ihr selbst entwickeltes, weiterentwickeltes und auf die besonderen Kundenverhältnisse angepasstes Wissen.

8.2. Wird Fach- und Methodenwissen aus anderen Quellen übernommen, so wird dies im Sinne eines Zitats deklariert, oder es besteht zwischen OUC und dem Inhaber des Copyrights eine entsprechende Vereinbarung.

8.3. Auf alle eigenen Unterlagen beansprucht OUC das Copyright, unabhängig davon, ob ein entsprechender Copyright – Vermerk auf den betreffenden Dokumenten angebracht ist.

8.4. OUC gewährt ihren Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses das unübertragbare, nicht ausschliessliche Recht zum Gebrauch und zur Nutzung der von OUC zur Verfügung gestellten Dienstleistungen und Unterlagen gemäss den Vertragsdokumenten. Eine Verwendung ihrer Dienstleistungen und Unterlagen, sei es zu kommerziellen oder nichtkommerziellen Zwecken, ist nur mit ihrem ausdrücklichen Einverständnis gestattet.

9 HAFTUNG

9.1. Bei der Tätigkeit von OUC handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist daher nicht garantiert. Eine (Erfolgs-)Haftung wird ausgeschlossen.

9.2. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Risiko des Klienten.

10 VERSICHERUNGSSCHUTZ

10.1 Der Versicherungsschutz ist grundsätzlich Sache der Teilnehmer. OUC weist auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Seminarrücktrittsversicherung hin.

11 GERICHTSSTAND

11.1 Auf die Vertragsverhältnisse mit OUC ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar.

11.2 Gerichtsstand für entstehende Rechtsstreitigkeiten ist der Ort des Firmensitzes von Open Up Consulting.

Stand: Februar 2021

Rechtliche Hinweise:

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